Blitzanlage A2 am Bielefelder Berg
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| Auszug Bußgeldkatalog |
Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeld-katalog, gültig für ab dem 01.02.2009 begangene Verkehrs-verstößeNachfolgend finden Sie Auszüge aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, gültig ab dem 01.02.2009. Quelle: Webseite des KBA - Kraftfahrtbundesamtes Geschwindigkeiten - Pkw, Motorrad Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) Quelle: Webseite des KBA - Kraftfahrtbundesamtes - PKW, Motorrad
Außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraßen, Autobahnen inkl. Baustellenbereiche) *) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer **) FaP = Fahrerlaubnis auf Probe. A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung). ***) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)). Geschwindigkeiten - Lkw, Omnibusse Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Quelle: Webseite des KBA - Kraftfahrtbundesamtes - LKW, Omnibusse
Außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraßen, Autobahnen inkl. Baustellenbereiche) *) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer **) FaP = Fahrerlaubnis auf Probe. A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung). ***) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)). Ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines 12 Monatszeitraumes ( eines Jahres ) 2 Geschwindigkeits-überschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden! Ein Fahrverbot ist außerdem beim dritten, durch Geschwindigkeistüberschreitungen begründeten, Eintrag in Flensburg möglich. Die Toleranz, welche vom gemessenen Wert abgezogen wird, liegt in der Regel bei 3 km/h bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h. Bei darüber hinausgehenden Geschwindigkeiten, werden 3% von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. |






































